Das Landesgesundheitsamt hat die Regelung für Umgang mit Krankheitssymptomen verändert und das Schaubild überarbeitet.
Für die Krippenkinder gilt nun folgende Regel:
"Bei Kindern bis zu 3 Jahren, die in einer Krippe betreut werden, müssen leichte Symptome wie geringfügiger Schnupfen oder gelegentliches Husten nicht durch einen SARS-CoV-2-Test abgeklärt werden, wenn diese durch Vorerkrankungen, z.B. Allergien, oder im Kontext mit einem banalen Infekt erklärt werden können, wie sie häufig zu Beginn der institutionellen Betreuung von Kindern beobachtet werden. Solange die Kinder sich ansonsten in einem guten allgemeinen gesundheitlichen Zustand befinden und somit engagiert am pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtung teilnehmen können, ist die Betreuung möglich.
Bei stärkeren Symptomen ist grundsätzlich von einem Besuch der Einrichtung abzusehen. Eine diagnostische Abklärung wird empfohlen."
Für die Elementarkinder gilt die folgende Regel:
"Sofern Kinder ab drei Jahren, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, Krankheitssymptome wie Schnupfen, Husten, Halskratzen oder Räuspern oder andere Symptome (z.B. Durchfall) zeigen, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion zurückgehen könnten, melden die Erziehungsberechtigen ihr Kind umgehend in der Kindertageseinrichtung bzw. bei der Kindertagespflegeperson krank und führen einen Antigen-Schnelltest zur Laienanwendung durch oder lassen die Symptome ärztlich abklären. Bis zur Abklärung darf das Kind die Kindertagesbetreuung nicht besuchen. Bei negativem Test und nur leichter Symptomatik ist ein Besuch der Einrichtung weiter möglich."
Das Kirchenamt Celle hat uns die beigefügte Selbsterklärung zur Verfügung gestellt, mit der Sie uns versichern, dass Sie Ihr Kind negativ getestet haben, wenn es mit leichter Symptomatik in die KiTa kommt. Eine ärztliche Bescheinigung über die Unbedenklichkeit ist bei leichten Symptomen ebenfalls möglich.
Für die Krippenkinder gilt nun folgende Regel:
"Bei Kindern bis zu 3 Jahren, die in einer Krippe betreut werden, müssen leichte Symptome wie geringfügiger Schnupfen oder gelegentliches Husten nicht durch einen SARS-CoV-2-Test abgeklärt werden, wenn diese durch Vorerkrankungen, z.B. Allergien, oder im Kontext mit einem banalen Infekt erklärt werden können, wie sie häufig zu Beginn der institutionellen Betreuung von Kindern beobachtet werden. Solange die Kinder sich ansonsten in einem guten allgemeinen gesundheitlichen Zustand befinden und somit engagiert am pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtung teilnehmen können, ist die Betreuung möglich.
Bei stärkeren Symptomen ist grundsätzlich von einem Besuch der Einrichtung abzusehen. Eine diagnostische Abklärung wird empfohlen."
Für die Elementarkinder gilt die folgende Regel:
"Sofern Kinder ab drei Jahren, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, Krankheitssymptome wie Schnupfen, Husten, Halskratzen oder Räuspern oder andere Symptome (z.B. Durchfall) zeigen, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion zurückgehen könnten, melden die Erziehungsberechtigen ihr Kind umgehend in der Kindertageseinrichtung bzw. bei der Kindertagespflegeperson krank und führen einen Antigen-Schnelltest zur Laienanwendung durch oder lassen die Symptome ärztlich abklären. Bis zur Abklärung darf das Kind die Kindertagesbetreuung nicht besuchen. Bei negativem Test und nur leichter Symptomatik ist ein Besuch der Einrichtung weiter möglich."
Das Kirchenamt Celle hat uns die beigefügte Selbsterklärung zur Verfügung gestellt, mit der Sie uns versichern, dass Sie Ihr Kind negativ getestet haben, wenn es mit leichter Symptomatik in die KiTa kommt. Eine ärztliche Bescheinigung über die Unbedenklichkeit ist bei leichten Symptomen ebenfalls möglich.