Zudem sieht das Kultusministerium vor, dass in Fällen banaler Infekte die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Erklärung abgeben sollen, mit der sie bestätigen, dass das gebrachte Kind/ die gebrachten Kinder fieberfrei ist/ sind und in den letzten 14 Tagen keine Kontakte zu an COVID-19-erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen hatte/ hatten.
© Julia zum Beck