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Erklärung durch die Erziehungsberechtigten

Wed, 22 Jul 2020 11:57:09 +0000 von Mareike Kling

Zudem sieht das Kultusministerium vor, dass in Fällen banaler Infekte die Erziehungsberechtigten eine schriftliche Erklärung abgeben sollen, mit der sie bestätigen, dass das gebrachte Kind/ die gebrachten Kinder fieberfrei ist/ sind und in den letzten 14 Tagen keine Kontakte zu an COVID-19-erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen hatte/ hatten.
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