Hier finden Sie die Arbeitgeberbescheinigung für die Notbetreuung in unserer KiTa.
Diese muss von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt werden.
Nur wenn diese vorliegt, können wir über eine Betreuung entscheiden beziehungsweise können die Vorschulkinder länger als den Vormittag in der KiTa bleiben.
Diese muss von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt werden.
Nur wenn diese vorliegt, können wir über eine Betreuung entscheiden beziehungsweise können die Vorschulkinder länger als den Vormittag in der KiTa bleiben.